Gerichtlicher Rahmen

Wir haben hier einige wichtige Punkte des finnischen Rechtssystems gesammelt, die unsere ausländischen Kunden im Exporthandel nach Finnland berücksichtigen sollten.

Inkassogesetz
Im September 1999 trat in Finnland das Inkassogesetz in Kraft. Im Gesetz werden die Prinzipien der guten Art der Einziehung festgesetzt. Zur gleichen Zeit wurde im Gesetz vorgeschrieben, dass die Inkassotätigkeit eine Lizenz voraussetzt.

Verzugszinsen
Im Zinsengesetz ist Geldstrafe für Zahlungsverzug verordnet. Zinssatz ist 7 % über dem Referenzzins, der alle 6 Monate von der Europäischen Zentralbank festgesetzt wird. Vom 1.1.2010 ist der Zinssatz 8 % p.a. Im Handel zwischen Betrieben ist Vereinbarung über höheren Zinssatz möglich.

Verjährung
Seit 1.1.2004 ist die allgemeine Verjährungsfrist ist 3 Jahre. Urteile verjähren in 5 Jahren. Es gibt einige Ausnahmen für Spezialfälle. Urteile gegen Privatpersonen verjähren endgültig nachdem die Vollstreckung 15 Jahre gedauert hat.

Eigentumsvorbehalt
Die Eigentumsvorbehalt existiert in finnischer Rechtspraxis. Ihre Anwendung als Sicherheit ist einigermaßen beschränkt, z.B. wenn die Waren zum Wiederverkauf geliefert worden sind.

Gerichtliche Einziehung der Forderungen
Wenn es um unbestrittene, klare Forderungen handelt, steht in Finnland das sogenannte summarische Verfahren zur Verfügung. Durch dieses Verfahren ist es möglich, ein vollstreckbares Urteil in 1-2 Monaten auf angemessene Kosten zu verschaffen. Die Kosten sind vom Schuldner zu ersetzen.

Bestrittene Forderungen werden vor Gericht behandelt. Die Gerichtsverhandlung dauert mehrere Monaten. Es gibt meistens eine Hauptverhandlung und eine reichliche Vorarbeit der Rechtsanwälte beider Parteien. Dies bedeutet auch erhöhtes Kostenrisiko.

Konkursverfahren
Nachdem Konkursantrag dauert es einige Monate bevor man weiβ, ob das Konkursverfahren weitergeht oder ob der Konkurs mangels Masse eingestellt wird. Wenn aber das Verfahren fortgesetzt wird, muss die Forderung binnen Anmeldefrist angemeldet werden, sonst verliert der Gläubiger das Recht zum eventuellen Konkursanteil. Eine Nachanmeldung ist möglich, aber verursacht extra Kosten..

Eine oft gebrauchte Art der Einziehung ist eine Zahlungsaufforderung mit Konkursdrohung, die vom Gerichtsboten dem Schuldner zugestellt wird. Die Konkursdrohung geht oft dem Konkursantrag vorauf.

Auch der Konkursantrag wird als Inkassomaßnahme angewendet. Wenn der Schuldner vor der Gläubigerversammlung nicht bezahlt oder mit dem Antragsteller über Ratenzahlung nicht vereinbart, geht die Firma in Konkurs. Das Konkursverfahren kann mehrere Jahre dauern.

Sanierung des Unternehmens / Neuordnung der Schulden der Privatperson
Sanierung des Unternehmens bedeutet eine Restrukturierung des Unternehmens und eine Neuregulierung der Schulden. Die Sanierungsschulden werden teilweise geschnitten und für den restlichen Teil der Schulden wird ein Zahlungsplan im Gericht bestätigt. Die Sanierung bringt einen besseren Ertrag zu Gläubigern als Konkurs, aber die Ratenzahlung dauert mehrere Jahre.

Eine Privatperson kann Neuordnung der Schulden antragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Schulden neu regeln und einen Zahlungsplan von meistens 5 Jahren bestätigen. Bei Privatpersonen ist auch ein Zahlungsplan mit 0 € möglich.

Arbitrage
Finnland hat im Jahre 1962 die New York Konvention von 1958 betreffend Anerkennung und Vollstreckung internationaler Arbitragen ratifiziert.

Vollstreckung ausländischer Urteile
Finnland hat im Jahre 1993 die Lugano Konvention von 1988 ratifiziert. In Finnland gilt auch die Brüssel I Verordnung von 2002. Diese Verträge betreffen Befugnis der Gerichte und Vollstreckung der Urteile des Zivilrechts in den Vertragsstaaten.
 

Duetto Group, Yliopistonkatu 31, PL 735, 20101 Turku, p 075 325 5690, info [at] duettogroup [dot] fi